ARD und Verlage vor Einigung?
Zankapfel Tagesschau-App wird modifiziert – Außergerichtliche Vereinbarung möglich
Berlin/Köln – Ein kleines Computerprogramm für das mobile Surfen im Internet per Smart-Phone oder Tablet-PC hat eine medienpolitisch hochbrisante Diskussion ausgelöst. Im Kern geht es um die Frage, wer was wann im Internet veröffentlichen darf.
Der App-Streit von privaten Zeitungsverlagen und öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten könnte bald beigelegt sein.Bild: BK
Stein des Anstoßes ist die so genannte Tagesschau-App, mit deren Hilfe Besitzer von iPhone, iPad und Co. aktuelle Nachrichten in Film, Standbild und Text auf ihre mobilen Geräte frei Haus geliefert bekommen – kostenlos! Verlagsmanager, wie Christian Nienhaus, Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe, sehen darin einen mit „Quasi-Steuern“ finanzierten Angriff auf das Geschäftsmodell der privaten Presse. Die App mit langen Texten neben Tagessschau-Videos sei „presseähnlich“, argumentieren die Verlage. Da sie darüber hinaus dem Publikum kostenlos angeboten wird, betreibe die ARD damit eine unfaire Konkurrenz zu den eigenen kostenpflichtigen Angeboten. Das ist den öffentlich-rechtlichen Sendern aber nach dem jüngsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag untersagt.
Acht Zeitungsverlage klagten vor dem Kölner Landgericht. Mitte Oktober trafen sich Kläger und Beklagte erstmals im Gerichtssaal. Der erste Verhandlungstag war kurz. Der Richter drängte die Parteien zu einer außergerichtlichen Einigung und vertagte die Verhandlung auf den 22. März. Unter der Federführung von Helmut Heinen, Präsident des Verlegerverbandes BDZV, und der ARD-Vorsitzenden Monika Piel wird ein Kompromiss gesucht, mit dem beide Seiten leben können. Vor Kurzem diskutierten die beiden Verhandlungsführer strittige Punkte bei einem Treffen mit den Intendanten des BR und des NDR, Ulrich Wilhelm und Lutz Marmor, sowie Matthias Döpfner, ZDF-Intendant Markus Schächter, dem Chef des Axel-Springer-Verlages, und Christian Nienhaus (WAZ Mediengruppe) in Berlin.
Beide Seiten betonen, man habe „Fortschritte“ auf dem Weg zu einer Einigung gemacht. Obwohl man Vertraulichkeit und Verschwiegenheit vereinbarte, kursiert seit einigen Tagen ein so genanntes Steinbruchpapier, das derzeit in der Endabstimmung zwischen den einzelnen Häusern hin und her wandert. Erste Linien für eine Einigung kristallisieren demnach heraus.
Dem Vernehmen nach betonen Verlage und Sender ihre Verantwortung für Qualitätsjournalismus auch in der digitalen Welt. Künftige Konflikte sollen vermieden werden. Um die Vielfältigkeit zu erhalten sollen sich beide Seiten auf ihre Kernkompetenz beschränken.
Das bedeutet: Die Texte in den digitalen Angeboten von ARD und ZDF sollen inhaltlich mit dem Inhalt der Fernseh- und Hörfunkbeiträge zusammenhängen. Dabei sollen Video- und Audioinhalte vorrangig sein. Damit kämen die öffentlich-rechtlichen Sender den Verlagen entgegen.
Offen ist noch, ob die angestrebte gemeinsame Erklärung von BDZV, ARD und ZDF mehr den Charakter einer medienpolitischen Absichtserklärung haben wird und damit eine tragfähige Basis für einen außergerichtlichen Vergleich abgibt. Verlage und Sender wollen noch im Februar zu einer Einigung kommen. Berücksichtigt man die heiße Phase des rheinischen Karnevals und die Urlaubsplanung der ARD-Vorsitzenden, könnte die gemeinsame Erklärung bereits in den kommenden Tagen veröffentlicht und das Ruhen des Gerichtsverfahrens angeordnet werden.
Peter Hausmann



