Wichtiger Beitrag zum Klimaschutz
Bund fördert zahlreiche Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung – Von Andreas Scheuer
Die Bundesregierung hat im September 2010 ein bis zum Jahr 2050 ausgelegtes Energiekonzept beschlossen. Damit werden ein hohes Maß an Versorgungssicherheit mit Klima- und Umweltschutz sowie einer wirtschaftlichen Perspektive verbunden. Welche Bedeutung dabei dem Gebäudebereich zukommt, belegen die folgenden Zahlen: Rund 40 Prozent der in Deutschland verbrauchten Endenergie entfallen auf den Gebäudesektor, mehr als zwei Drittel davon auf die Beheizung und die Warmwasserbereitung in Wohngebäuden.
Andreas Scheuer.
Der Gebäudebestand in Deutschland umfasst etwa 19,5 Millionen Gebäude. Davon wurden rund 75 Prozent vor 1979 mit, aus heutiger Sicht, oft schlechter energetischer Qualität errichtet. Allerdings ist ein erheblicher Anteil dieser Altbauten seit der Errichtung zumindest teilweise energetisch saniert worden. So wurden im Zuge von Erneuerungen des Daches Dämmungen eingebaut oder die oberste Geschoßdecke nachträglich gedämmt, Heizungen oder Fenster nachträglich erneuert. Dessen ungeachtet liegt hier weiterhin ein großes Potenzial zur Erreichung der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele. Die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist von zentraler Bedeutung, um den Verbrauch an fossilen Energieträgern zu verringern, die Energiekosten für Eigentümer und Mieter zu senken und die Abhängigkeit von Energie-Importen nachhaltig zu reduzieren.
Mit einem ausgewogenen Instrumentenmix, der Vorgaben, Anreize und die Stärkung von Marktmechanismen im Sinne von „Fordern, Fördern, Informieren – Marktkräfte stärken“ verbindet, gilt es die bestehenden Potenziale konsequent zu erschließen. Wir werden deshalb eine breit angelegte Modernisierungsoffensive für Gebäude starten. Wesentliches Element ist ein langfristiger Sanierungsfahrplan, der als Orientierungsrahmen für den Gebäudebereich dient und unter Beteiligung der wesentlichen Marktakteure entwickelt wird. Er basiert auf Überzeugung und Freiwilligkeit. Denn Wohnungsunternehmen und private Investoren dürfen nicht zu Investitionen gezwungen werden, sondern sollen sich aus wirtschaftlichen Überlegungen zu energetischen Maßnahmen entscheiden.
Das wichtigste Anreizinstrument für mehr Energieeinsparung und Klimaschutz im Gebäudebereich ist das erfolgreiche CO²-Gebäudesanierungsprogramm. Private Eigentümer sowie Wohnungsunternehmen werden mit attraktiven zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen bei der Finanzierung unterstützt. Mit der Förderung wurde seit 2006 bis heute die energieeffiziente Sanierung oder Errichtung von über 2,6 Millionen Wohnungen sowie über 1000 Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur erreicht. Mittlerweile sind rund 50 Prozent aller neu gebauten Wohnungen KfW-gefördert und übertreffen damit die ordnungsrechtlichen Anforderungen. Das Programm hat sich damit zugleich als wirksames Neubauförderprogramm etabliert.
Die Förderwirkung ist beachtlich: Jeder Euro aus öffentlichen Mitteln löst mehr als 12 Euro privater Investitionen aus. Insgesamt wurden seit 2006 Investitionen von mehr als 90 Milliarden Euro angestoßen. Davon profitieren Mittelstand, Handwerk und örtliches Baugewerbe: Allein 2010 wurden bis zu 340000 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert. Auch in Zukunft wird die energetische Gebäudesanierung finanziell unterstützt: Für 2012 bis 2014 sollen aus dem Energie- und Klimafonds jährlich 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
Die KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren werden in enger Abstimmung mit dem Bundesbauministerium kontinuierlich weiter entwickelt. Zum 1. Januar 2012 wurden die Investitionszuschüsse für die Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen erhöht. Ab April 2012 wird mit dem neuen Standard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ die Förderung für denkmalgeschützte Gebäude und besonders erhaltenswerte Bausubstanz verbessert und vereinfacht. Wir leisten damit auch einen Beitrag zum Erhalt dieser wertvollen Bausubstanz, treffen Vorsorge, damit unsere Städte nicht durch energetische Sanierungsmaßnahmen an Gesicht und Individualität verlieren. Wir unterstützen die Eigentümer, in diesen Gebäuden Energiesparmaßnahmen durchzuführen.
Mit dem neuen KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ machen wir den Schritt über das einzelne Gebäude hinaus zu quartiersbezogenen Lösungen. Damit werden im Quartier verstärkt auch private Investoren in den Sanierungsprozess einbezogen und zusätzliche Maßnahmen in Energieeffizienz und Infrastruktur angestoßen. So erhalten auch erneuerbare Energien breitere Einsatzmöglichkeiten in innerstädtischen Quartieren.
Zur weiteren Beschleunigung der energetischen Sanierung hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Maßnahmen an Wohngebäuden eingebracht. Davon sollen vor allem Selbstnutzer und private Vermieter profitieren. Allerdings hat der Bundesrat diesem Gesetz bisher nicht zugestimmt. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir im Vermittlungsverfahren zu einer für alle Seiten akzeptablen Lösung kommen werden.
Zu den zentralen ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen gehören die Energieeinsparverordnung und das Mietrecht. Die Novellierung der Energieeinsparverordnung ist für das Jahr 2012 geplant. Sie soll auch die 2010 neu gefasste Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umsetzen. Derzeit lassen wir die Energieeinsparverordnung 2009 evaluieren und prüfen, ob Spielräume für eine weitere Verschärfung bestehen. Auch hier ist für uns die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots oberster Grundsatz. Das erfordert die Achtung vor dem Eigentum.
Ein Mietrecht, das die richtigen Anreize für Investitionen schafft, ist eine wichtige Voraussetzung für energetische Bestandsmaßnahmen. Wir wollen deshalb das Mietrecht unter Wahrung seines sozialen Charakters ausgewogen novellieren und für energetische Sanierungen investitionsfreundlicher gestalten. Der vom federführenden Bundesministerium der Justiz vorgelegte Referentenentwurf zur Mietrechtsnovelle wird gerade abgestimmt. Die Regelungsvorschläge umfassen neben einer Ausweitung der Definition der energetischen Sanierung unter anderem den Ausschluss der Mietminderung für die Dauer von drei Monaten bei energetischen Sanierungen. Unser Ministerium wird sich wie bisher in das Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich einbringen.
Der Autor ist Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bauwesen, Städtebau und Raumordnung.



