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Report Thema:
Marktwirtschaft und Mittelstand

Aktuelle Ausgabe: Jahrgang 61, Nr. 34, 28. August 2010

Report Thema: Marktwirtschaft und Mittelstand

 

Vorrang für die Sicherheit

Grüne Gentechnik: Wir brauchen eine Differenzierung zwischen Forschung, Kennzeichnung und Anbau – Von Ilse Aigner
Artikel vom 14. März 2009

Soll die grüne Gentechnik Anwendung in der Landwirtschaft finden oder nicht? Diese Frage löst landauf und landab heftige und emotionale Diskussionen aus. Pro und contra stehen sich oft unversöhnlich gegenüber.

Bei neuen Technologien wie der Grünen Gentechnik und vor der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen muss genau geprüft werden: Können wir Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt – auch langfristig – ausschließen?

Auf der anderen Seite dürfen wir aber auch die Chancen nicht von vornherein ausblenden, die in der Gentechnologie im Ganzen liegen. In der Industrie (weiße Gentechnik) oder in der Medizin (rote Gentechnik) ist die Gentechnik heute schon nicht mehr wegzudenken. Auch hier gab es zunächst vielfältige Ablehnung. Erst als der Nutzen für die Menschen sichtbar wurde, wuchs die Akzeptanz. Viele Menschen, beispielsweise Diabetiker, verwenden täglich gentechnisch hergestellte Medikamente. Gentechnisch her­gestelltes Humaninsulin ist erstens besser verträglich und zweitens praktizierter Tierschutz. Gentechnische Therapien zur Heilung schwerer Krankheiten befinden sich in der Entwicklung. In ähnlicher Weise muss die Grüne Gentechnik auch erst nachvollziehbar aufzeigen, worin ihr Nutzen besteht.


Schon lange geht es nicht mehr um die Frage, ob wir die Gentechnik wollen oder nicht. Die Frage kann heute nur noch lauten: In welchen Bereichen wollen wir sie einsetzen? Wo sollten wir zurückhaltend bleiben? Diese Entscheidung hängt vom Erkenntnisstand der Wissenschaft ab. Zudem muss jeder Einzelfall beachtet werden. Auch gibt es Unterschiede zwischen roter, weißer und grüner Gentechnik. Gehen beispielsweise von einem gentechnisch hergestellten Arzneimittel Risi­ken aus, kann es sofort vom Markt genommen werden. Merkmale gentechnisch veränderter Pflanzen, die auf andere Kulturpflanzen oder Wildpflanzen übertragen wurden, lassen sich möglicherweise nicht mehr zurückholen. Gerade deshalb brauchen wir neben der Anwendungsforschung vor allem die Sicherheitsforschung. Und wir brauchen eine Differenzierung zwischen Forschung, Kennzeichnung und Anbau.


Als rohstoffarmes Land muss Deutschland in besonderem Maß auf Wissenschaft, Forschung und technologische Entwicklung setzen. Darauf beruht letztlich unser Wohlstand – jetzt und auch künftig. Es macht deshalb Sinn, Forschung, die weltweit betrieben wird, aktiv mit zu gestalten. Dies gilt auch für die Gentechnik allgemein und speziell für die Grüne Gentechnik (auch für in diesem Zusammenhang auftauchende Sicherheitsfragen). Gerade weil wir nicht wissen, was wir künftig wissen werden, brauchen wir auch in diesem Bereich die Forschung. Zudem sollten wir dieses Feld nicht anderen überlassen – und uns dann möglicherweise dennoch mit den aus dieser Forschung resultierenden Produkten konfrontiert sehen. Wir brauchen gesichertes Wissen und dürfen uns nicht auf die Angaben der Hersteller verlassen.


Gentechnisch veränderte Produkte sind heute bereits in großem Maße auf dem Markt. Hinsichtlich ihrer Ernährung möchten die Verbraucherinnen und Verbraucher aber Klarheit. Wir haben die nationale Regelung zur „Ohne-Gentechnik“-Kennzeichnung überarbei­tet. Futter- und Lebensmittel dürfen kei­ne gentechnisch her­gestellten Bestand­teile enthalten, wenn sie eine solche Kennzeichnung tragen. Es liegt jetzt an den Lebensmittel-Unternehmen und dem Handel, von diesen neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Im Dialog mit der Wirtschaft erarbeitet mein Ministerium wei­tere Maßnahmen, um diesen Prozess zu unterstützen.


Anders als in anderen Weltregio­nen ist in der Europäischen Union im Bereich landwirtschaftlicher Nutzpflanzen bisher nur der gentechnisch veränderte Mais MON 810 der Firma Monsanto zugelassen. Der Anbau findet seit 2007 unter den Bedingungen eines nationalen Gentechnikrechtes statt, das erstmals Abstandsflächen vorschreibt – 150 Meter zu konventionellem und 300 Meter zu biologischem Anbau.

Die Zulassung von MON 810 wurde 1998 auf EU-Ebene erteilt und steht zur erneuten Zulassung an. Mehrere Länder (Frankreich, Griechenland, Öste­rreich und Ungarn) haben 2007 den weiteren Anbau untersagt. Deutschland und der damalige Bundesminister Horst Seehofer haben sich für einen anderen Weg entschieden: Der Anbau ist seither nur unter Monitoring-Auflagen weiter ge­stattet. Der Bericht über die Einhaltung dieses Monitoringplans soll diesen Monat vorgelegt werden. Wir werden ihn sehr genau prüfen. Der Monitoringplan stellt hohe Sicherheitsanforderungen an den An­bau und diese müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Wenn nicht, gibt es für mich keine Alternative zum Verbot.

Der Unterschied zwischen Deutsch­­land und den anderen Ländern, die sich gegen einen Anbau entschieden haben, liegt in den unterschiedlichen Positionen auf der deutschen nationalen Ebene. Innerhalb der Bundesrepublik gibt es zu diesem Thema gegenteilige Meinungen. Eine klare Haltung der CSU und von mir gegen den Anbau führt noch zu keiner Mehrheit auf der nationalen Ebene. Eine Mehrheit für ein generelles Verbot in Deutschland ist aus derzeitiger Sicht nicht zu erreichen.

Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die Entscheidung über den Anbau Grüner Gentechnik künftig vor Ort (Länder- oder Kreisebene) getroffen werden kann. Wir haben in Eu­ro­pa und auch in Deutschland vielgestal­tige Verhältnisse, unterschiedliche Struktu­ren, Traditionen und Wirtschaftsweisen – auch in der Landwirtschaft. Der EU-Umweltrat hat in seiner Entscheidung im Dezember jedoch eine solche Möglichkeit nicht eröffnet. Lediglich freiwillige Vereinbarungen unter Beteiligung aller Grundstückseigentümer sind derzeit möglich.

Ich setze mich trotzdem weiter für größere Entscheidungsspielräume in den Regionen ein. Änderungen auf EU-Ebene zu erreichen ist allerdings ein langfristiger und schwieriger Prozess. Deshalb lasse ich gleich­zeitig prüfen, ob es nicht doch innerhalb des nationalen Rechts möglich ist, gentechnikfreie Re­gionen auszuweisen. Gerade in kleinteiligen Strukturen wie in Bayern wäre das ein vernünftiger Ansatz.


Ein gentechnikfreies Bayern wäre ein von vielen Menschen gewünschtes Ziel. Aber nach derzeitigem EU-Recht ist das nicht möglich. Deshalb hat die Kommission auch Anfang März dem Umweltrat einen Beschluss vor­gelegt, der Österreich und Ungarn das Anbauverbot untersagen sollte. Ich bin wie der Bundesumweltminister der Mei­nung, dass man anderen Ländern das Anbauverbot nicht untersagen sollte. Innerhalb des Bundeskabinetts gibt es hierzu jedoch unterschiedliche Sichtweisen.

Bei der Grünen Gentechnik Lösungen zu finden, die den sehr unterschiedlichen Zielsetzungen und Ansichten in der ganzen Bundesrepublik gerecht werden, ist ein komplexes Unterfangen. Die gesellschaftliche Debatte muss jedoch geführt werden – und sie muss argumentativ und transparent geführt werden. Am Ende braucht man aber auch politische Mehrheiten – sowohl auf der Bundes­ebene als auch in der europäischen Union. Mein Ziel ist es, im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die Entscheidung über den Anbau auf die Regionen zu verlagern. Dann können wir in Bayern entscheiden, ob bei uns Grüne Gentechnik angebaut wird oder nicht. Dafür kämpfe ich – auf Bundes- und auf europäischer Ebene.


Die Autorin ist Bundesministerin für Ernäh­rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


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